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Schulpflicht an den Brückentagen 04.10. und 01.11.2024

Brückentage 04.10.2024 und 01.11.2024

 

Mit Verweis auf den Ferienplan Sachsen 2024 sowie auf den Elternbrief vom 06.08.2024 ist an beiden Brückentagen Schulpflicht.

 

Die Grundschule ist an beiden Tagen (04.10. sowie 01.11., jeweils Freitag) geöffnet und es findet regulärer Unterricht in allen Klassen statt. Auch die Mittagsversorgung im Speiseraum ist gewährleistet.

 

Wie Ihnen bekannt ist, sind die Schule und der Hort zwei separate Einrichtungen, die jeweils intern über ihre Schließzeiten abstimmen. Aus Gründen sind die Schließtage beider Einrichtungen in diesem Schuljahr leider verschieden.

 

Der Hort ist an beiden Brückentagen geschlossen, dies betrifft auch den Frühhort. Die Schule öffnet um 7.15 Uhr für alle Kinder die Tore.

 

Nach Unterrichtsschluss (gemäß Stundenplan!) ist keine Betreuung durch die Grundschule möglich! 

 

Sie erhalten dazu zeitnah einen gesonderten Elternbrief zur Planung und Organisation der Brückentage (Abholung etc.) von der Klassenleitung.